Bildungsscheck NRW


Wohnen und arbeiten Sie in Nordrhein-Westfalen oder arbeiten Sie in einem dort ansässigen Unternehmen?


Dann können Sie unter Umständen die Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung über den so genannten Bildungsscheck NRW in Anspruch nehmen.


Mit dem Bildungsscheck können 50% Ihrer Weiterbildungskosten bis zur Höhe von 500 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden.


Bedingung hierfür ist Ihre Mitarbeit in einem kleinen oder mittelständigen Unternehmen NRWs und die länger als zwei Jahre zurückliegende Teilnahme an einer betrieblich veranlassten beruflichen Weiterbildung.

Und so formuliert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Rahmenbedingungen für Ihre mögliche Förderung:

  • Empfänger können einzelne Personen aus Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten oder diese Unternehmen sein.
  • Über 175 Bildungsberatungsstellen bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen bzw. bei den Volkshochschulen beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen und legen mit diesen gemeinsam die entsprechenden Inhalte fest.
  • Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Hierzu gehört zum Beispiel ein Schweißerlehrgang.

Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.

Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.

 

 

Institut für achtsame Kommunikation & Unternehmenskultur
Christel Siry ~ An der Barbarakapelle 16 ~ 53894 Mechernich
info@siry-beratung.de
Tel. 02443.902310 ~ Mobil 0177.4111815




 

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